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Die Verwaltung von Stockwerkeigentum im Thurgau

   

Mit der Firma Trewim AG betrauen Sie einen kompetenten Partner hinsichtlich der Verwaltung von Stockwerkeigentum im Thurgau. Definitionsgemäss ist hiermit jedes Eigentumsrecht eines Stockwerkes in einem Gebäude verbunden, welches sowohl privat, gewerblich oder anderweitig genutzt werden kann. Dies bezieht sich ebenfalls auf den Grundbucheintrag, der Ihnen, dem Eigentümer, sämtliche Rechte einräumt.

Welche dies sind und was wir für Sie tun können, dies erfahren Sie hier. Unter den Mitarbeiter:innen der Firma Trewim AG befinden sich neben kompetenten Wirtschaftsprüfern ebenfalls Rechtswissenschaftler, Steuer-, Immobilien- und Unternehmensberater sowie andere kompetente Fachpersonen. Wir bieten Ihnen einen Mehrwert in allen Wirtschaftsbelangen, die Sie als juristisch natürliche Person, Grundeigentümer oder Firmenbesitzer in Anspruch nehmen können.

Die Verwaltung von Stockwerkeigentum im Thurgau bezieht sich somit auf alle privat, öffentlich oder gewerblich genutzten Grundstücke. Wirtschaftlich betrachtet ist die Verwaltung von Stockwerkeigentum im Thurgau ein Kompromiss zwischen dem Allein- und Kollektiveigentum. Gerade Besitzer:innen einer Eigentumswohnung in einem mehrstöckigen Gebäude werden somit gezielt die Fachkompetenz der Firma Trewim AG aus Amriswil in Anspruch nehmen. Wir garantieren hiermit stets das Beste in Ihrem Auftrag zu tun.

Mit der professionellen Verwaltung von Stockwerkeigentum im Thurgau stets einen Mehrwert aus seiner Immobilie holen

Innerhalb der Schweiz hat der Begriff Stockwerkeigentum seinen Ursprung im Paragraf 712a ff ZGB. Es handelt sich rechtlich um einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück oder Gebäude. Dieser wiederum erhält Sonderrechte bei der baulichen Ausgestaltung, Benutzung oder Verwaltung des erworbenen Raumes.

Welche dies sind, wird Ihnen die Trewim Verwaltung von Stockwerkeigentum im Thurgau stets fachkompetent zu vermitteln wissen. Zu den Dienstleistungen unserer professionellen Verwaltung von Stockwerkeigentum im Thurgau gehört zunächst erst einmal die Stockwerkeigentumsbegründung selbst. Dafür stellen wir unseren Kunden stetig neuen Kaufempfehlungen und Angebote zur Verfügung, die sich massgeblich im Raum der Ostschweiz verteilen. Des Weiteren sind unsere Rechtsberater mit jeder rechtlichen Anpassung und Offenlegung von Reglementen vertraut.

Als kompetente Verwaltung von Stockwerkeigentum im Thurgau empfehlen wir uns ebenfalls gerne allen Stockwerkeigentümergemeinschaften beziehungsweise Miteigentümergemeinschaften, die eine professionelle Immobilien- und Rechtsberatung benötigen. Auf unser Fachwissen können Sie jederzeit setzen.

Weitere Dienstleistungen, welche die Trewim Verwaltung von Stockwerkeigentum im Thurgau für Sie leisten kann

Sowohl Privatpersonen als auch Gewerbetreibende und Grundstückseigentümer dürfen sich über die Erfahrung und Fachkompetenz des freundlichen Trewim Teams freuen. Wir sind die richtigen Ansprechpartner, in puncto Steuer- und Unternehmensberatung. Des Weiteren setzen wir uns rechtlich und treuhänderisch mit jeder Form von Rechnungs- und Finanzwesen auseinander.

Eine unserer Kernkompetenzen ist neben der Verwaltung von Stockwerkeigentum im Thurgau die Immobilienberatung. Als staatlich geprüfte Wirtschaftsprüfer ist die Bewirtschaftung von Gebäuden, Grundstücken und anderen Immobilien eng mit der Unternehmensstruktur selbst verbunden. Erfolgreich ist ein Unternehmen nur dann, wenn es jährlich einen möglichst hohen Reingewinn erzielt. Insofern sind wir die Anlagenberater, welche Sie suchen, um Ihr Geschäft erfolgreich zu führen.

Dazu gehört neben der Steuer- und Unternehmensberatung auch eine tiefe Risikoanalyse und Beurteilung. Bei der Firma Trewim AG sind Sie somit immer an der richtigen Adresse, wenn Sie gezielt einen Mehrwert aus einem Unternehmen, einer Anlage oder einer Immobilie erzielen möchten. Wir beraten Sie ebenfalls gerne in allen Fragen der Erbschafts- und Schenkungsteuer. Über eine Kontaktaufnahme Ihrerseits würden wir uns sehr freuen.

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